Beiträge
An- / Ab- / Ummeldungen
  
 

Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 6 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.

 

1. Beitragsätze in Euro:

 
a) Grundbeitrag
 
PDF Download (Stand 05.2024)
Erwachseneüber 18 Jahren32,-
Aufnahmeantrag / Kündigung Schüler / Azubi / Studentenüber 18 Jahren mit Nachweis26,-
Veränderungsmitteilung / Beiträge
Jugendliche15 - 18 Jahre26,-
 
Schüler7 - 14 Jahre17,-

Kinderbis 6 Jahre14,-
FamilienbeitragErw. + Kinder unter 18 Jahren69,-
passiver Beitragauf Antrag29,-
   
b) Abteilungsbeiträge  

Die Abteilungen erheben zusätzlich Abteilungsbeiträge, die von den Abteilungsversammlungen festgelegt werden.
Mitglieder, die mehreren Abteilungen angehören, haben jeweils den vollen Abteilungsbeitrag zu entrichten.
Diese betragen derzeit (Stand 01.2024):
    
 Fußball   Erwachsene43,-
  Jugend28,-
    
 JudoErwachsene38,-
  Jugend30,-
  Schüler23,-
 Judo - AufgaberingenErwachsene10,-


Jugend  8,-




 TischtennisErwachsene24,-
  Jugend12,-
    
 Badminton  
 SkizunftErwachsene10,-
 TurnenJugend  8,-




 VolleyballErwachsene15,-


Jugend
12,-
  
  
 2. Sportversicherung
 

In den Beiträgen nach Ziffer 1 ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.

  
 3. Zahlungsweise
  
 

Der Jahresbeitrag (einschließlich des Abteilungsbeitrags) ist jeweils am 01. April des Jahres fällig. Der Beitragseinzug erfolgt per Abbuchung, Gebühren, die durch fehlende Kontodeckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird jeweils eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von 5,00 € erhoben.

  
 4. Aufnahme, Eintritt, Austritt
  
 

a) von der Erhebung einer Aufnahmegebühr wird bis auf weiteres abgesehen.

b) Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 31. Dezember eines Jahres möglich.
Die Kündigung muss spätestens bis zum 30. September schriftlich beim Vorstand, Kassier bzw. den jeweiligen Abteilungsleitern angezeigt werden.

  
 5. Schnupperteilnahme
  
 

Sportinteressierte können höchstens 4 Wochen probeweise an den jeweiligen Übungsstunden teilnehmen. Diese Schnupperteilnahme ist gebührenfrei, Versicherungsschutz ist gewährleistet.

  
 6. Inkrafttreten
  
 

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss des Vereins-Ausschusses vom 27. November 2009 und der Bestätigung der Mitgliederversammlung vom 23. April 2010 in Kraft und ersetzt die bisherige Version vom
26. März 1993.

  
 Ertingen, den 23. April 2010
  
 Der Vorstand
  
 1. Vorsitzende2. Vorsitzender 
 Karin FrickBernhard Götz 
  

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